Die Leistungen für die ambulante psychiatrische Pflege sind grösstenteils durch die Grundversicherung der Krankenkassen abgedeckt.
Die Tarife der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Art. 7a bis c setzen sich wie folgt zusammen (Stand Jahr 2020):
zuzüglich Jahresfranchise und 10 % Selbstbehalt der Krankenkasse (analog übrige Arztrechnungen)
Die Leistungen der Spitex werden in der Regel direkt dem Krankenversicherer in Rechnung gestellt. Dieser wiederum verrechnet den Klientinnen und den Klienten Selbstbehalt und Franchise.
Falls Sie Ergänzungsleistungen zur IV oder AHV beziehen, können Sie die Selbstbehalte bei der Ausgleichskasse zurückfordern. Sozialhilfebezieher werden über das Sozialamt unterstützt.
Bei Fragen zur Finanzierung, Abrechnungsmodalitäten und zu den verschiedenen Tarifen helfe ich Ihnen gerne weiter.
Selbstverständlich biete ich Ihnen die Dienstleistungen auch ohne ärztliche Verordnung an. In diesem Fall werden die Kosten direkt dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt. Gerne bespreche ich mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.